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Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Ebay Idioten die Zweite
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Ebay Idioten die Zweite Site: «  1 2 3 4 5 6 7 »
#1 at 22.07.2006 on 01:15h Quote this entry
country unknown Aragorn
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Ich hab mir grad echt fast den Arsch abgelacht, also folgendes ist passiert :

Ich habe meinen Brenner (LG GSA 4163B) neulich bei Ebay verkauft (für 30,29 incl. Porto) weil ich mir einen neuen Brenner gekauft hatte (LG GSA H10N) , der Käufer hat normal gezahlt. Nach ein paar Tagen bekam ich ne Mail dass er den Brenner bekommen hat und ihn jetzt erstmal testen möchte bevor er ne Bewertung erteilt (kann ich auch drauf verzichten ).

Naja, jedenfalls kam grad ne Mail von dem Idioten, und die ist sowas von lustig, weil er sich darin hervortut als wer er der Oberstaatsanwalt vom Kaiserreich China . Also folgend mal die Mail, die müsst ihr euch mal durchlesen. Sagt mal eure Meinung dazu (was mich angeht lass ich den Deppen gerne im Glauben er sei der Grösste , soll er sich doch vor Gericht stellen, die lachen sich auch den Arsch ab bei dem Betrag , ich hatte übrigens jede Garantie, Rücknahme oder jegliche Gewährleistung ausgeschlossen) :


Hallo ........,

der Artikel ist nun überprüft und ich komme zu folgendem Ergebnis:

Sie haben in Ihrer Artikelpräsentation das Foto des Herstellers
verwendet. Eine Erlaubnis hierzu lag nicht vor!

Beweis:

http://de.lge.com/download/product/G...ge_lge_lge.jpg
http://de.lge.com/prodmodeldetail.do...model=NOTHING#


Es spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das Original mit dem
Namen der Urheberin gekennzeichnet war oder nicht, ob es mit einem
Copyrightzeichen oder einem Rechtevorbehalt versehen war oder nicht und
ob die unerlaubte Veröffentlichung auf einer kommerziellen oder privaten
Homepage erfolgte: Eine Verwertung im Internet ohne Erlaubnis der
Urheberin ist immer rechtswidrig.

Sie haben damit gegen das Urheberrecht verstoßen und zusätzlich eine
Straftat begangen!

Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html



Ferner haben Sie mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des
Herstellers versucht Ihren zu veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.

Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.

Beweis:

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3636323136.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/al...3666376335.jpg


Ggf. wäre ich bereit gewesen die rechte Markierung als geringfügig
anzusehen, jedoch in der Gesamtheit der Betrachtung des Falls ist dies
nicht mehr möglich.

Durch die Verwendung des Produktfotos, welchen den Artikel im tadellosen
Zustand zeigt, sowie Ihrem Verkaufstext haben Sie durch die
Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt um sich dadurch
einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


Herr ........, dass wir uns hier richtig verstehen. Dies ist kein
Kavaliersdelikt mehr!

Zusätzlich haben Sie mit diesem Vorgehen gegen die eBay-Richtlinien bzw.
AGB verstoßen.

Beweis:

http://pages.ebay.de/help/policies/u...ageName=f:f:DE


Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist, kann
allenfalls eine neutrale Bewertung abgegeben werden. Auf jeden Fall ist
ist er von mir mit einem Gesamtbetrag von EUR 30,29 überbezahlt.

Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie auffordern
hiervon Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
semsonait
 
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#52 at 01.08.2006 on 13:35h Quote this entry
de Ob3rst
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Ich versteh eigentlich immer noch nicht so richtig was die überhaupt will. Die kann doch nicht irgendwas großartiges erwarten. Das sind nur 2 kleine Schrammen. Selbst wenn die schon vorher da waren und du die einfach übersehen hast, kann sie doch nicht Forderungen stellen die völlig absurd sind. Oder um was geht es der hierbei?

Außerdem hast du geschrieben "neuwertig" und nicht "neu". Das ist auch nochmal ein kleiner aber feiner Unterschied. Dann soll sie das nächste mal nur noch nach Artikeln suchen, wo da steht "sofort & neu".
 
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#53 at 01.08.2006 on 14:59h Quote this entry
country unknown Aragorn
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Das mit beleidigen meinte ich insgesamt mit z.B. ... kannst nicht lesen, verstehst nix... " usw.

Lord, ich glaub der / die liest hier sowieso schon mit und irgendwann bekomm ich das unter die Nase geschoben
 
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#54 at 01.08.2006 on 16:06h Quote this entry
country unknown CheRRy
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Ich weiß gar nicht was du willst?! Das Wichtigste ist doch der von dir angegebene Satz (siehe Quote) des Ausschlusses!
Damit hat der Käufer bei fast allen Belangen, die die Rückgabe oder Minderung angehen leider Pech gehabt...

Aragorn schrieb:

[...]

Privatverkauf - Unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung
 
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#55 at 01.08.2006 on 16:13h Quote this entry
country unknown Pestilence
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posts:
CheRRy schrieb:
Ich weiß gar nicht was du willst?! Das Wichtigste ist doch der von dir angegebene Satz (siehe Quote) des Ausschlusses!
Damit hat der Käufer bei fast allen Belangen, die die Rückgabe oder Minderung angehen leider Pech gehabt...
Das stimmt nicht. Wenn die Beschreibung des Artikels falsch war, so das eine arglistige Täuschung vorlag, dann muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossenn war.
 
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#56 at 01.08.2006 on 17:42h Quote this entry
country unknown Aragorn
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Nur das absolut nichts an der Beschreibung falsch war, ist ... Ich habe genau den Brenner in dem Zustand verkauft als der er bei Ebay angeboten wurde
 
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#57 at 12.08.2006 on 03:06h Quote this entry
country unknown JacK
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ich muss mich anschließen!
find die ganze story auch voll zum totlachen......
ich will das das vor gericht geht, wenn dann der ganze sp im zuschauerbereich(oder wie man das nennt) sitzt.
 
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#58 at 12.08.2006 on 03:51h Quote this entry
country unknown Pestilence
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Wie siehts nun eigentlich aus?
Hat sich noch irgendetwas ergeben?
 
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#59 at 12.08.2006 on 11:36h Quote this entry
country unknown Illuminatus
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Solche Leute gibts immer wieder. Hab ich schon öfters gehört von Freunden! Die versuchen dann den Verkäufer einzuschüchtern um Geld zurückzu bekommen und wenn sie merken das es keinen Sinn hat geben sie sich geschlagen und man hört nie wieder was von denen
 
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#60 at 12.08.2006 on 11:40h Quote this entry
country unknown Aragorn
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Nix mehr gehört seitdem, vielleicht ist der/die im Urlaub oder was weiss ich. Bei Unstimmigkeiten hat der/die auch schon seit dem 01.08.2006 nichts mehr reingeschrieben
 
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#61 at 13.08.2006 on 20:07h Quote this entry
country unknown Illuminatus
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Sage ich ja. die lassen nie wider von sich hören wenn sie seen das sie keine schnitte haben
 
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