Guest
English Deutsch
no top match registered!
   
   
   
 



 
Board
Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Ebay Idioten die Zweite
1tr>
Ebay Idioten die Zweite Site: «  1 2 3 4 5 6 7 »
#1 at 22.07.2006 on 01:15h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
Ich hab mir grad echt fast den Arsch abgelacht, also folgendes ist passiert :

Ich habe meinen Brenner (LG GSA 4163B) neulich bei Ebay verkauft (für 30,29 incl. Porto) weil ich mir einen neuen Brenner gekauft hatte (LG GSA H10N) , der Käufer hat normal gezahlt. Nach ein paar Tagen bekam ich ne Mail dass er den Brenner bekommen hat und ihn jetzt erstmal testen möchte bevor er ne Bewertung erteilt (kann ich auch drauf verzichten ).

Naja, jedenfalls kam grad ne Mail von dem Idioten, und die ist sowas von lustig, weil er sich darin hervortut als wer er der Oberstaatsanwalt vom Kaiserreich China . Also folgend mal die Mail, die müsst ihr euch mal durchlesen. Sagt mal eure Meinung dazu (was mich angeht lass ich den Deppen gerne im Glauben er sei der Grösste , soll er sich doch vor Gericht stellen, die lachen sich auch den Arsch ab bei dem Betrag , ich hatte übrigens jede Garantie, Rücknahme oder jegliche Gewährleistung ausgeschlossen) :


Hallo ........,

der Artikel ist nun überprüft und ich komme zu folgendem Ergebnis:

Sie haben in Ihrer Artikelpräsentation das Foto des Herstellers
verwendet. Eine Erlaubnis hierzu lag nicht vor!

Beweis:

http://de.lge.com/download/product/G...ge_lge_lge.jpg
http://de.lge.com/prodmodeldetail.do...model=NOTHING#


Es spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das Original mit dem
Namen der Urheberin gekennzeichnet war oder nicht, ob es mit einem
Copyrightzeichen oder einem Rechtevorbehalt versehen war oder nicht und
ob die unerlaubte Veröffentlichung auf einer kommerziellen oder privaten
Homepage erfolgte: Eine Verwertung im Internet ohne Erlaubnis der
Urheberin ist immer rechtswidrig.

Sie haben damit gegen das Urheberrecht verstoßen und zusätzlich eine
Straftat begangen!

Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html



Ferner haben Sie mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des
Herstellers versucht Ihren zu veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.

Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.

Beweis:

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3636323136.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/al...3666376335.jpg


Ggf. wäre ich bereit gewesen die rechte Markierung als geringfügig
anzusehen, jedoch in der Gesamtheit der Betrachtung des Falls ist dies
nicht mehr möglich.

Durch die Verwendung des Produktfotos, welchen den Artikel im tadellosen
Zustand zeigt, sowie Ihrem Verkaufstext haben Sie durch die
Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt um sich dadurch
einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


Herr ........, dass wir uns hier richtig verstehen. Dies ist kein
Kavaliersdelikt mehr!

Zusätzlich haben Sie mit diesem Vorgehen gegen die eBay-Richtlinien bzw.
AGB verstoßen.

Beweis:

http://pages.ebay.de/help/policies/u...ageName=f:f:DE


Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist, kann
allenfalls eine neutrale Bewertung abgegeben werden. Auf jeden Fall ist
ist er von mir mit einem Gesamtbetrag von EUR 30,29 überbezahlt.

Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie auffordern
hiervon Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
semsonait
 
IP saved
#42 at 30.07.2006 on 23:23h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
Der Typ ist lt. Ebay eine Frau, aber vielleicht lässt sie ja ihren Alten dafür ran , kommt übrigens aus Erfurt
 
IP saved
#43 at 30.07.2006 on 23:27h Quote this entry
country unknown Ripchip
unregistered
posts:
Versuchen die Ossis wieder ans große Geld zu kommen?
 
IP saved
#44 at 30.07.2006 on 23:52h Quote this entry
country unknown PhySpy
unregistered
posts:
Vorsicht Klugscheisserei: die Anrede in einem Brief wird soweit mir bekannt seit neuer Rechtschreibung auch klein geschrieben.. Ich persönlich weigere mich aber dem nachzukommen und bleibe bei "Du, Sie, Ihnen, etc"
Klugscheisserei Ende...

Egal ob es sich um 30€ handelt oder nicht; ich finde das schlimm. Wie kann jemand so daneben schiessen? Was ist überhaupt der Punkt? Was will dieser E-Bayer eigentlich noch? Soll die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden? ^^
 
IP saved
#45 at 31.07.2006 on 10:51h Quote this entry
country unknown Lord_Pinhead
unregistered
posts:
Sicherlich kommt er bei "einsicht" des Verkäufers mit dem Spruch rüber das er 10 Euro rückerstattung für angemessen findet. Ich hab auch noch so einen Deppen. Ging damals um sage und schreibe 300 Ü-Ei Figuren. Der Kerl hat gesagt das nur ein Bruchteil davon Hartplastik waren und das Foto falsche angaben machte. Ich weiß heute noch nicht was er auf den Fotos gesehen hat, und es ging nur um 50 Euro für 300 Figuren. An sich lächerlich, aber hier mal seine Mail:

schrieb:
Hallo Herr XXX,

Das Paket ist gestern angekommen.
Ich bin sehr verwundert über den Inhalt, denn Sie haben in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass es Hartplastikfiguren sind, die Sie zum Kauf anbieten.
Es sind aber lediglich ca. 15 Prozent Hartplastikfiguren. Der Rest ist Spielzeug, woran ich gar nicht interessiert bin.
Ich würde Ihnen die Sachen am liebsten zurückschicken, denn es ist nicht das, was Sie angeboten haben (allein schon das von Ihnen eingestellte Bild entspricht nicht den Tatsachen).
Einfachheitshalber biete ich Ihnen an, dass Sie mir einen Teilbetrag des von mir bezahlten Gesamtbetrages zurückerstatten.
Ich denke hierbei an die Hälfte des Warenwertes, also 25.- Euro.
Gleichzeitig appelliere ich an Ihr Ehrgefühl, denn ich weiß nicht, wie Sie reagieren würden, wenn Sie etwas kaufen würden und nicht das bekommen, worauf Sie geboten haben.
Vorsorglich sende ich Ihnen schon einmal meine Kontodaten: XXX

Über eine Rückantwort Ihrerseits würde ich mich freuen.

Bis dahin verbleibe ich (immer noch) mit frdl. Grüßen

XXX
Dann hab ich zurückgeschrieben das er nur bestimmte Figuren raus hat und ich das komplette Packet zurücknehme, ohne jegliche Ausnahme und das ich eine Datenbank habe inkl. Gewicht etc. Also wenn er was behält weiß ich es. Seine Antwort war das er einige schon aus den Tüten raus hat und es unmöglich sein alles zurückzuschicken, danach hab ich Ihm nicht mehr geantwortet weil ich Ihm ja vorher schon unterstellt habe (wahrscheinlich richtig) das er nur einen Teil der Figuren haben wollte, micht abzocken und den Rest gewinnbringend verkaufen. Solche Idioten findest du massenhaft, und bei Beträgen <100 Euro schaltet sich nichtmal der Anwalt ein. Mach dir keine Sorgen, sollange kein richtiger Betrug vorliegt passiert da nichts.

@Physpy
Kann sein das die neue Rechtschreibung das nicht mehr vorschreibt das Anreden großgeschrieben werden, aber ich mache es trotzdem, es ist nichts dabei auf die Shift-Taste zu drücken
 
IP saved
#46 at 31.07.2006 on 17:16h Quote this entry
country unknown Flighter
unregistered
posts:
och der herr von dir ist ja auch putzig, lord_pinhead!
 
IP saved
#47 at 01.08.2006 on 11:33h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind ,hier die neuesten Gerschichten :

erstmal das was ich geantwortet habe :

Ich habe den DVD Brenner LG-GSA 4163B im absolut neuwertigen Zustand angeboten, und ich habe diesen
Brenner auch im absolut neuwertigen Zustand an den Käufer verschickt. Wenn der Käufer nun wissentlich
Unwahrheiten verbreitet, so ist es die Aufgabe Ebays, ihn zu verwarnen und bei weiteren Vergehen
härtere Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe meine Pflichten als Verkäufer - wie bisher immer - zur
vollsten Zufriedenheit aller erbracht. MfG


und jetzt das was der Typ (bzw. die Tusse) dazu abgab :

...mhh, siehe UrhG! Im übrigen wird sich rausstellen, was Sie künftig noch dürfen. Sie haben keine
entlastenden Argumente! Sieht sehr schlecht aus, wenn Sie das, was Sie bisher von sich gegeben haben
bei der Beschuldigtenanhörung zu Protokoll geben. Wieso sind Sie nur so uneinsichtig? Ihre Verstöße
sind offensichtlich. Selbst wenn der zivilrechtliche Schaden auf Minderung nicht greift; wiegen die
Strafrechtsverletzungen mehr! Ihr Verhalten ist völlig unklar. Sie hätten sich einigen können.


hehe, eifach lächerlich, ich hoffe der/die gehen wirklich vor Gericht, das wird so geil
 
IP saved
#48 at 01.08.2006 on 11:47h Quote this entry
country unknown Lord_Pinhead
unregistered
posts:
Gib Ihm endlich den Link zu dem Thread hier, ich will das der uns hier im Forum belustigt
 
IP saved
#49 at 01.08.2006 on 11:53h Quote this entry
de ultimo
Member
posts: 0
Falls die wirklich vor Gericht gehen dann schreib mal RTL oder so an...die sind auf solche Idioten immer scharf und bringen es bestimmt in einer Sendung. Wenn das alles dann passiert wird ich der Typ/ die Tusse wünschen sie hätte nie die Macken in den Brenner gemacht
 




"What's a Kansas City Shuffle?"
"A Kansas City Shuffle is when everybody looks right, you go left."
IP saved
#50 at 01.08.2006 on 12:19h Quote this entry
country unknown mizuno
unregistered
posts:
hmm.. geile story...

bin ganz ohr, berichte mal weiter
 
IP saved
#51 at 01.08.2006 on 12:21h Quote this entry
country unknown 3rd Disciple
unregistered
posts:
Aragorn schrieb:
Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind [...]
Wo beleidigt er dich denn?
 
IP saved
Site: «  1 2 3 4 5 6 7 »

 

 

 

 

 

Powered by DZCP - deV!L`z Clanportal V1.6.0.2