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Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Ebay Idioten die Zweite
Ebay Idioten die Zweite Site: «  1 2 3 4 5 6 7 »
#1 at 22.07.2006 on 01:15h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
Ich hab mir grad echt fast den Arsch abgelacht, also folgendes ist passiert :

Ich habe meinen Brenner (LG GSA 4163B) neulich bei Ebay verkauft (für 30,29 incl. Porto) weil ich mir einen neuen Brenner gekauft hatte (LG GSA H10N) , der Käufer hat normal gezahlt. Nach ein paar Tagen bekam ich ne Mail dass er den Brenner bekommen hat und ihn jetzt erstmal testen möchte bevor er ne Bewertung erteilt (kann ich auch drauf verzichten ).

Naja, jedenfalls kam grad ne Mail von dem Idioten, und die ist sowas von lustig, weil er sich darin hervortut als wer er der Oberstaatsanwalt vom Kaiserreich China . Also folgend mal die Mail, die müsst ihr euch mal durchlesen. Sagt mal eure Meinung dazu (was mich angeht lass ich den Deppen gerne im Glauben er sei der Grösste , soll er sich doch vor Gericht stellen, die lachen sich auch den Arsch ab bei dem Betrag , ich hatte übrigens jede Garantie, Rücknahme oder jegliche Gewährleistung ausgeschlossen) :


Hallo ........,

der Artikel ist nun überprüft und ich komme zu folgendem Ergebnis:

Sie haben in Ihrer Artikelpräsentation das Foto des Herstellers
verwendet. Eine Erlaubnis hierzu lag nicht vor!

Beweis:

http://de.lge.com/download/product/G...ge_lge_lge.jpg
http://de.lge.com/prodmodeldetail.do...model=NOTHING#


Es spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das Original mit dem
Namen der Urheberin gekennzeichnet war oder nicht, ob es mit einem
Copyrightzeichen oder einem Rechtevorbehalt versehen war oder nicht und
ob die unerlaubte Veröffentlichung auf einer kommerziellen oder privaten
Homepage erfolgte: Eine Verwertung im Internet ohne Erlaubnis der
Urheberin ist immer rechtswidrig.

Sie haben damit gegen das Urheberrecht verstoßen und zusätzlich eine
Straftat begangen!

Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html



Ferner haben Sie mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des
Herstellers versucht Ihren zu veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.

Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.

Beweis:

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3636323136.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/al...3666376335.jpg


Ggf. wäre ich bereit gewesen die rechte Markierung als geringfügig
anzusehen, jedoch in der Gesamtheit der Betrachtung des Falls ist dies
nicht mehr möglich.

Durch die Verwendung des Produktfotos, welchen den Artikel im tadellosen
Zustand zeigt, sowie Ihrem Verkaufstext haben Sie durch die
Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt um sich dadurch
einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


Herr ........, dass wir uns hier richtig verstehen. Dies ist kein
Kavaliersdelikt mehr!

Zusätzlich haben Sie mit diesem Vorgehen gegen die eBay-Richtlinien bzw.
AGB verstoßen.

Beweis:

http://pages.ebay.de/help/policies/u...ageName=f:f:DE


Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist, kann
allenfalls eine neutrale Bewertung abgegeben werden. Auf jeden Fall ist
ist er von mir mit einem Gesamtbetrag von EUR 30,29 überbezahlt.

Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie auffordern
hiervon Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
semsonait
 
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#32 at 24.07.2006 on 19:59h Quote this entry
de Zahl
Co-Leader
posts: -2
Jopp, mechanische Schäden sind das außen allemal nicht, höchstens
kosmetische. Hier wär es angebracht erneut auf den Duden oder ein Lexikon
zu verweisen
 


Bäm knall rumms

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#33 at 28.07.2006 on 20:42h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
So hab heute Zeit gehabt ihm über "Ebay Unstimmigkeiten" zu antworten :

Der o.g. Artikel war bei seiner Versendung per DHL, wie in der Artikelbeschreibung angegeben, absolut neuwertig. Er wies keinerlei Beeinträchtigungen auf, weder äußerlich noch innerlich. Wie der Käufer in seiner an mich gerichteten Email schon selbst bestätigte: "...Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist...".
Somit bleibt mir leider keine andere Vermutung, als das der Käufer den Artikel beim Auspacken bzw. Einbau beschädigt hat, sollte seine Beschreibung zutreffend sein. MfG


Ich sag dann was der arme Typ dann weiter gemacht hat
 
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#34 at 30.07.2006 on 16:47h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
So, endlich gibts wieder neue Geschichten aus dem Irrenhaus .Folgendes habe ich grad erhalten :

Meine Aussage, wonach der Artikel sonst funktionsfähig ist schließt die äußere Unversehrtheit nicht
automatisch ein. So war es auch mitgeteilt! Sie müssen auch vestehen was Sie lesen. Sie hatten die
Gelegenheit zu allen Tatsachen Stellung zu nehmen mit Ihrer Antwort leider versäumt. Daher bleibt mir
nur die entsprechenden Anträge, wie bereits mitgeteilt, zu stellen. Da Sie zudem Uneinsichtig sind
ist es mir wichtig, dass Ihr Verhalten gemaßregelt wird
. Ich hoffe Sie sehen später genau so.


Also der Typ hat es einfach nicht mit korrekter deutscher Rechtschreibung, da ist es nicht wirklich einfach den zu verstehen , die besonders lustigen Stellen hab ich fett markiert
 
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#35 at 30.07.2006 on 16:57h Quote this entry
de Ob3rst
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posts:
Was für ein Spinner. Welche Anträge sollen das denn sein?

Hat sich ebay selbst nochmal dazu geäußert?
 
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#36 at 30.07.2006 on 17:00h Quote this entry
country unknown Aragorn
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Ne, die lachen sich wohl auch grad den Popo ab
 
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#37 at 30.07.2006 on 17:26h Quote this entry
country unknown Flighter
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posts:
am geilsten finde ich auch den letzten Satz "Ich hoffe Sie sehen später genau so." wie sehen? xD Kann man dann besser sehen oder schlechter?
 
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#38 at 30.07.2006 on 18:02h Quote this entry
country unknown PhySpy
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ei nee.. das ist ja echt die Härte! Schick ihm den Link auf diesen Thread *lol*

Oder nee schick ihm den Link zu duden.de! Offensichtlich versteht er weder was er liest noch was er schreibt ^^
 
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#39 at 30.07.2006 on 18:03h Quote this entry
country unknown Ruggle
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posts:
lol das 2te fett markierte ist uneinsichtig nen substantiv..lol

und "sie" wird doch auch nicht mehr großgeschrieben oder wurde das schon wieder verändert?
 
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#40 at 30.07.2006 on 20:05h Quote this entry
country unknown w0meniz0r
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posts:
lol auch ma cool
 
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#41 at 30.07.2006 on 20:10h Quote this entry
country unknown Lord_Pinhead
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posts:
Doch, "Sie" ist eine Anrede und wird nach wie vor großgeschrieben.

Der Typ is der abschuss. Diese "Anträge" würden micht mal interessieren, frag mal nach ob er nicht ein Paragraphen hat, den für 30 Euro macht sich niemand die Arbeit sowas zu starten *G*
 
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