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Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Ebay Idioten die Zweite
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Ebay Idioten die Zweite Site: «  1 2 3 4 5 6 7 »
#1 at 22.07.2006 on 01:15h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
Ich hab mir grad echt fast den Arsch abgelacht, also folgendes ist passiert :

Ich habe meinen Brenner (LG GSA 4163B) neulich bei Ebay verkauft (für 30,29 incl. Porto) weil ich mir einen neuen Brenner gekauft hatte (LG GSA H10N) , der Käufer hat normal gezahlt. Nach ein paar Tagen bekam ich ne Mail dass er den Brenner bekommen hat und ihn jetzt erstmal testen möchte bevor er ne Bewertung erteilt (kann ich auch drauf verzichten ).

Naja, jedenfalls kam grad ne Mail von dem Idioten, und die ist sowas von lustig, weil er sich darin hervortut als wer er der Oberstaatsanwalt vom Kaiserreich China . Also folgend mal die Mail, die müsst ihr euch mal durchlesen. Sagt mal eure Meinung dazu (was mich angeht lass ich den Deppen gerne im Glauben er sei der Grösste , soll er sich doch vor Gericht stellen, die lachen sich auch den Arsch ab bei dem Betrag , ich hatte übrigens jede Garantie, Rücknahme oder jegliche Gewährleistung ausgeschlossen) :


Hallo ........,

der Artikel ist nun überprüft und ich komme zu folgendem Ergebnis:

Sie haben in Ihrer Artikelpräsentation das Foto des Herstellers
verwendet. Eine Erlaubnis hierzu lag nicht vor!

Beweis:

http://de.lge.com/download/product/G...ge_lge_lge.jpg
http://de.lge.com/prodmodeldetail.do...model=NOTHING#


Es spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das Original mit dem
Namen der Urheberin gekennzeichnet war oder nicht, ob es mit einem
Copyrightzeichen oder einem Rechtevorbehalt versehen war oder nicht und
ob die unerlaubte Veröffentlichung auf einer kommerziellen oder privaten
Homepage erfolgte: Eine Verwertung im Internet ohne Erlaubnis der
Urheberin ist immer rechtswidrig.

Sie haben damit gegen das Urheberrecht verstoßen und zusätzlich eine
Straftat begangen!

Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html



Ferner haben Sie mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des
Herstellers versucht Ihren zu veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.

Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.

Beweis:

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3636323136.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/al...3666376335.jpg


Ggf. wäre ich bereit gewesen die rechte Markierung als geringfügig
anzusehen, jedoch in der Gesamtheit der Betrachtung des Falls ist dies
nicht mehr möglich.

Durch die Verwendung des Produktfotos, welchen den Artikel im tadellosen
Zustand zeigt, sowie Ihrem Verkaufstext haben Sie durch die
Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt um sich dadurch
einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


Herr ........, dass wir uns hier richtig verstehen. Dies ist kein
Kavaliersdelikt mehr!

Zusätzlich haben Sie mit diesem Vorgehen gegen die eBay-Richtlinien bzw.
AGB verstoßen.

Beweis:

http://pages.ebay.de/help/policies/u...ageName=f:f:DE


Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist, kann
allenfalls eine neutrale Bewertung abgegeben werden. Auf jeden Fall ist
ist er von mir mit einem Gesamtbetrag von EUR 30,29 überbezahlt.

Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie auffordern
hiervon Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
semsonait
 
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#12 at 22.07.2006 on 02:08h Quote this entry
country unknown Flighter
unregistered
posts:
sorry wenn ich es so deutlich sage, aber der Typ hat doch nen Sprung inder Schüssel, ich finde so was einfach nur lächerlich und zu Lachen! *HAHAHA*

Aragorn, halte uns bitte auf dem Laufenden, was weiteres passiert, ok?
 
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#13 at 22.07.2006 on 02:25h Quote this entry
de Zahl
Co-Leader
posts: -2
schrieb:
Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt.
Wenn das da wirklich so stand, dann würde ich sowas zurück schreiben wie:
Was erhalte ich denn? Es tut mir leid, aber da dieser Satz leider grammatikalisch
inkorrekt ist, verstehe ich den Inhalt ihrer kompletten Mail nicht. Bitte
lesen sie doch in Zukunft ihre eigenen eMails/Briefe noch einmal durch,
bevor sie sie verschicken. Falls sie Probleme mit der deutschen Sprache
haben, empfehle ich ihnen folgende Lektüren.
Beweis:
Link zum Duden bei Amazon
Link zu sontigem Deutsche Sprache kram

Mit Freundlichem Gruß,
blabla

Und ja darauf achten, dass kein einziger Fehler drin ist


Oder:
Lieber Herr XXX,
ihre Mail weist leider folgende Mängel auf:
Grammatikalisch unvollständige Sätze.
Dies ist kein kavaliersdelikt mehr!
Ich werde sie anzeigen.
MfG,
Horst
 


Bäm knall rumms

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#14 at 22.07.2006 on 08:50h Quote this entry
de darshu666
unregistered
posts:
Unerheblich sind die Schrammen nicht, neuwertig uuh gefaehrlich.
Eine mechanische Beschaedigung isses ja nicht ausser der Brenner funzt nicht mehr und es wird vermutet das es auf Grund dessen ist.

Aber ich wuerd mir trotzdem keine Gedanken machen und ihm darauf nicht antworten, sondern erstmal seine weiteren Reaktionen abwarten.
Ich glaub auch nicht das ein Gericht ueber einen Verkehrswert von 30 € verhandelt, vorallem wenn der Verkauf privat war.

Schon witzig, glaube der hat sich sehr geaergert, das er nun so einen Auftsand macht.

Frag mich natuerlich wie man so ne Macken an den Brenner macht, hast du nen Schraubendreher oder Brecheisen zum Ausbau verwendet?
 
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#15 at 22.07.2006 on 10:44h Quote this entry
country unknown Ripchip
unregistered
posts:
darshu666 schrieb:
Frag mich natuerlich wie man so ne Macken an den Brenner macht, hast du nen Schraubendreher oder Brecheisen zum Ausbau verwendet?
Na der musste sich doch beeilen sonst hätten die Grünen ihn erwischt
 
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#16 at 22.07.2006 on 18:46h Quote this entry
country unknown PhySpy
unregistered
posts:
Ach du heiliges Stück Scheisse...

Ich würds auf jeden Fall öffentlich machen - der soll spüren wie peinlich seine Mail war! Kannst die nicht verlinken als Erklärung dafür, dass du ihn negativ zu bewertest!?!?

Aber ich würde ihm keine böse Mail zurückschicken.. Schreib ihm doch, dass du es sehr schade findest, dass er das Bewertungssystem misbraucht, obwohl doch der Handel völlig einwandfrei und zu seiner vollsten Zufriedenheit stattgefunden hat. Das einzige Ärgernis seinerseits war es doch, dass ihm entgangen war, dass das Gerät neuwertig aber nicht neu+originalverpackt war. Du hast ja lediglich gesagt, dass die Originalverpackung und das Zubehör mitgeliefert wird, aber du hast keine falschen Tatsachen vorgespiegelt! Und dass du es wirklich äusserst bedauerst, dass er dies nun dir in die Schuhe schieben will..

Desweiteren wären die Firmen ja schön blöd, wenn sie ihren Kunden verbieten würde Werbung für sie zu machen UND auf dem gezeigten Bild bzw auf einem Bild dieser Grösse wären die ANGEBLICHEN Mängel auch nicht zu sehen gewesen... By the way.. welche "Mängel" denn!? Das Gerät tut einwandfrei und so ein Kratzer kann er selbst verursacht haben, das kann er dir überhaupt nicht nachweisen im Falle eines Gerichtsfalles. Dazu hätte er das Paket vor den Augen eines Zeugen / des Postboten öffnen müssen...

Grüße
Phy
 
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#17 at 22.07.2006 on 19:24h Quote this entry
country unknown Flighter
unregistered
posts:
Ach, da sag ich mal abwarten und tee trinken und mal schauen was wir demnächst lustiges von ihm zu lesen bekommen!
 
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#18 at 22.07.2006 on 21:22h Quote this entry
country unknown PhySpy
unregistered
posts:
Du könntest ihm Rufmord (oder wie auch immer man das juristisch ausdrückt) anhängen
 
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#19 at 22.07.2006 on 21:45h Quote this entry
country unknown Pestilence
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posts:
Schade das ich sowas nie erlebe.
Ich würde mit dem Typen meine wahre Freude haben.
 
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#20 at 23.07.2006 on 17:02h Quote this entry
country unknown blue
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posts:
Pestilence schrieb:
Schade das ich sowas nie erlebe.
Ich würde mit dem Typen meine wahre Freude haben.
Jaja, als Sadist sollte das wirklich spaßig werden
 
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#21 at 23.07.2006 on 17:36h Quote this entry
country unknown Iverson3
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posts:
ROFL!!! Selten sowas lustiges gelesen. Das Geilste ist, dass er wegen 30€ so ein riesiges Schreiben aufsetzt.
 
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